Unsere Richtlinien basieren auf der Arbeitsweise des Vereins beteiligung.st mit dem Zweck, alle Kinder und Jugendlichen, mit denen wir arbeiten, vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, die Kinder- und Jugendschutzrichtlinien einzuhalten. Kinder und Jugendliche werden angemessen und altersentsprechend über ihre Rechte aufgeklärt und kennen die Kontaktadresse für Beschwerden.
Kontakt
Rückfragen, Rückmeldungen oder Beschwerden rund um das Thema Kinder- und Jugendschutz des Vereins beteiligung.st können an folgende E-Mailadresse geschickt werden: kinderschutz@beteiligung.st
Arbeitsweise
Das Team von beteiligung.st hat folgende Grundsätze in seiner Arbeitsweise erarbeitet und festgelegt:
Verhaltenskodex
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich dazu:
beteiligung.st orientiert sich an der Vielfalt und den Bedürfnissen aller Menschen: Möglichkeiten von gerechter Teilhabe aufzuzeigen und handlungsorientierte Lösungen zu erarbeiten sind das Ziel und stehen im Mittelpunkt der aktiven Gestaltung von gesellschaftlichem Miteinander (Charta des Zusammenlebens).
beteiligung.st bezieht sich in seiner Arbeit auf international und national gültige Grundsätze und Qualitätskriterien für Kinder- und Jugendbeteiligung.
Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen pflegen wir einen gewaltfreien Umgang (körperlich wie seelisch) und eine gewaltfreie Sprache, wir begegnen einander auf Augenhöhe.
beteiligung.st verpflichtet sich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dem Beutelsbacher Konsens, der Leitlinie der modernen Politischen Bildung im deutschen Sprachraum: Überwältigungsverbot, Kontroversitäts- bzw. Ausgewogenheitsgebot, Interessenorientierung.
beteiligung.st orientiert sich am Kompetenzmodell zur Politischen Bildung, das den Grundsatzerlass von 1978 „Unterrichtsprinzip Politische Bildung“ an österreichischen Schulen erweitert: Politische Bildung und Beteiligungsprozesse unterstützen die Bildung von Urteilskompetenz, Sachkompetenz, Methodenkompetenz und Handlungskompetenz von jungen Menschen.
Zusätzlich berufen wir uns in all den Aktivitäten und Tätigkeiten unseres Tuns stets auf die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Die dort festgehaltenen Kinderrechte bilden die Basis unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.